
Studienfinanzierung durch das Bundesausbildungsf?rderungsgesetz (BAf?G)

Wenn Sie sich über die M?glichkeit der Studiumsfinanzierung durch das Bundesausbildungsf?rderungsgesetz BAf?G informieren wollen, wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网.
?Beratung zur Studienfinanzierung (BAf?G, Stipendien, Studienkredite, Darlehen u.a.) erhalten Sie ebenfalls im Studierendenwerk 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网.
Die BAf?G-Formbl?tter finden Sie?hier.
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§ 48 BAf?G-Leistungsbescheinigung
Studierende, die BAf?G-Leistungen beziehen, müssen im Verlauf Ihres Studiums (in der Regel ab dem 5. Fachsemester) eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAf?G beim BAf?G-Amt 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 vorlegen. Diese Leistungsbescheinigung k?nnen Sie sich selbst in ihrem ahoi Studierenden-Account unter dem Menüpunkt ?Studienergebnisse“ erstellen und ausdrucken. Seitens der Universit?t bedarf es keiner weiteren Best?tigung.
Die in Absprache zwischen HCU und BAf?G-Amt festgelegte Mindesth?he von Leistungspunkten zur weiteren F?rderung sind:
Bachelor-Studienprogramm | 3. Fachsemester | 4. Fachsemester | 5. Fachsemester |
Architektur | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
Bauingenieurwesen | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
Geod?sie und Geoinformatik | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
Kultur - Digitalisierung - Metropole | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
Stadtplanung | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
Technische Geb?udeausrüstung mit Digitaler Infrastruktur | 60 CP's | 80 CP's | 100 CP's |
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BAf?G-Beauftragte in den Studienprogrammen
Wenn Sie einen Nachweis über Ihr voraussichtliches Studienende für das BAf?G-Amt ben?tigen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zust?ndigen BAf?G-Beauftragten Ihres Studienprogramms.
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Prof. Dr. J?rn Düwel
E-Mail: joern.duewel(at)hcu-hamburg.de
Prof. Dr. Thomas Krüger
E-Mail:?thomas.krueger(at)hcu-hamburg.de
Prof. Dr. Ingo Weidlich
E-Mail:?ingo.weidlich(at)hcu-hamburg.de? ? ?
Prof. Dr.-Ing. J?rg Rainer Noennig
E-Mail:?joerg.noennig(at)hcu-hamburg.de
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